| |
|
|
|
|
| |
|
|
Allgemeine Geschäftsbedingungen
|
|
| |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
 |
|
| |
|
|
|
| |
1. |
Sollten keine anderen Vereinbarungen schriftlich
getroffen werden, so gelten für alle Aufträge, die
durch
durchgeführt werden, die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. |
|
| |
|
|
|
| |
2. |
Als vereinbarte Preise gelten jene, die durch
in Form einer schriftlichen Auftragsbestätigung übermittelt
werden. Preise die in Angeboten genannt werden, gelten unter
dem Vorbehalt, dass alle der Angebotslegung zugrunde liegenden
Angebotsdaten (z.B. Adressqualität, Leistungsumfang und
Erfolgsquoten) unverändert bleiben. |
|
| |
|
|
|
| |
3. |
Alle schriftlich vereinbarten Aufträge
gelten als unwiderruflich, sofern nicht innerhalb von 3 Tagen
gegensätzliches schriftlich übermittelt wird. Bei
Zurückziehung von Aufträgen durch den Kunden nach
dieser Frist wird ein Betrag von 25% des vereinbarten Auftragswertes
in Rechnung gestellt, mindestens jedoch € 750,-- zuzüglich
Ust. Werden bei Aufträgen, die auf Erfolgsbasis honoriert
werden Adressen mit geringerer Erfolgsquote als vereinbart,
zur Verfügung gestellt, ist
berechtigt, die Preise anteilig zu erhöhen. |
|
| |
|
|
|
| |
4. |
Der Auftraggeber garantiert, dass sowohl der
Auftrag, als auch das beigestellte Adressmaterial gegen keinerlei
Bestimmungen oder Gesetze verstößt, und die Rechte
Dritter nicht verletzt.
ist zu keiner entsprechenden Prüfung verpflichtet. Der
Auftraggeber verpflichtet sich,
hinsichlich aller Ansprüche die auf dem Auftrag begründet
werden, schad- und klaglos zu halten. Ebenso gilt diese Vereinbarung
auch für alle Arten wettbewerbsrechtlicher oder urheberrechtlicher
Ansprüche. Der Auftraggeber verpflichtet sich weiters,
eventuelle Verfahrens- und damit verbundene Anwaltskosten, die
im Zusammenhang mit der Durchführung seines Auftrags entstehen,
zu tragen. Dies gilt sinngemäß, auch für alle
anderen vergleichbaren Folgen, wie Mitteilungen, gem. §
37 MedG. |
|
| |
|
|
|
| |
5. |
Rechnungen, werden entweder sofort nach Durchführung
des Auftrages, oder in Teilbeträgen zwischendurch (wie
vereinbart) in Rechnung gestellt. Telefongebühren werden
sofern nicht anders vereinbart nach den Tarifen der Telekom
Austria verrechnet und 1:1 and den Auftraggeber weitergegeben.
Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum netto,
ohne Abzüge, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen
Abgaben und Steuern. Reklamationen bezüglich der Rechnung
werden durch
anerkannt bzw. bearbeitet soferne sie innerhalb 8 Tagen nach
Rechnungslegung schriftlich bei
einlangen. Im Verzugsfall gilt als vereinbart, dass ein Zinssatz
von 1% p.M. verrechnet wird. |
|
| |
|
|
|
| |
6. |
Bei Aufträgen in der Terminvereinbarung,
die auf Erfolgsbasis honoriert werden, können vereinbarte
aber nicht gehaltene Termine nur dann anerkannt werden, wenn
diese binnen 8 Tagen nach erfolgtem Besuch bei
schriftlich gemeldet werden. |
|
| |
|
|
|
| |
7. |
Schadenersatzleistung können außer
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch
nicht anerkannt werden. |
|
| |
|
|
|
| |
8. |
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Mitarbeiter
der
innerhalb 1 Jahres nach Beendigung des Auftrages nicht für
das eigene oder dritte Unternehmen abzuwerben. Widrigenfalls
ist eine Pönale in Höhe des 3-fachen Auftraghonorars
jedoch mindestens € 7.500,-- an
zu zahlen. |
|
| |
|
|
|
| |
9. |
Erfüllungsort und Gerichtstand ist Wien,
es gilt das Österreichische Recht. |
|
| |
|
|
|
| |
10. |
Sollte eine der vorangegangenen Bestimmungen
nichtig sein oder werden, so betrifft dies die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht. |
|
| |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
 |
|
|
 |
|
|
|
|
|
© 2003 by EccoTel Telemarketing
|
|
|
|
|
|