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Allgemeine Geschäftsbedigungen

1. Sollten keine anderen Vereinbarungen schriftlich getroffen werden, so gelten für alle Aufträge, die durch EccoTel durchgeführt werden, die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

   

2. Als vereinbarte Preise gelten jene, die durch EccoTel in Form einer schriftlichen Auftragsbestätigung übermittelt werden. Preise die in Angeboten genannt werden, gelten unter dem Vorbehalt, dass alle der Angebotslegung zugrunde liegenden Angebotsdaten (z.B. Adressqualität, Leistungsumfang und Erfolgsquoten) unverändert bleiben.

   

3. Alle schriftlich vereinbarten Aufträge gelten als unwiderruflich, sofern nicht innerhalb von
3 Tagen gegensätzliches schriftlich übermittelt wird.
Bei Zurückziehung von Aufträgen  durch den Kunden nach dieser Frist wird ein Betrag von 25 % des vereinbarten Auftragswertes in Rechnung gestellt, mindestens jedoch
€ 750,-- zuzüglich USt. Werden bei Aufträgen, die auf Erfolgsbasis honoriert werden Adressen mit geringerer Erfolgsquote als vereinbart, zur Verfügung gestellt, ist EccoTel berechtigt, die Preise anteilig zu erhöhen.

   

4. Der Auftraggeber garantiert, dass sowohl der Auftrag, als auch das zu bearbeitende Adressmaterial gegen keinerlei Bestimmungen oder Gesetze verstößt, und die Rechte Dritter nicht verletzt. EccoTel ist zu keiner entsprechenden Prüfung verpflichtet.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, EccoTel hinsichtlich aller Ansprüche die auf dem Auftrag begründet werden, schad- und klaglos zu halten. Ebenso gilt diese Vereinbarung auch für alle Arten wettbewerbsrechtlicher oder urheberrechtlicher Ansprüche.
Der Auftraggeber verpflichtet sich weiters, eventuelle Verfahrens- und damit verbundene Anwaltskosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung seines Auftrags entstehen, zu tragen. Dies gilt sinngemäß, auch für alle anderen vergleichbaren Folgen,
wie Mitteilungen, gem. § 37 MedG.

   

5. Rechnungen, werden entweder sofort nach Durchführung des Auftrages, oder in Teilbeträgen zwischendurch (wie vereinbart) in Rechnung gestellt. Telefongebühren werden sofern nicht anders vereinbart nach den Tarifen der Telekom Austria verrechnet und 1:1 an den Auftraggeber weitergegeben.
Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum netto, ohne Abzüge, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Abgaben und Steuern. Reklamationen bezüglich der Rechnung werden durch EccoTel anerkannt bzw. bearbeitet soferne sie innerhalb 8 Tagen nach Rechnungslegung schriftlich bei EccoTel einlangen. Im Verzugsfall gilt als vereinbart,
dass ein Zinssatz von 1 % p.M. verrechnet wird.

   

6. Bei Aufträgen in der Terminvereinbarung, die auf Erfolgsbasis honoriert werden, können vereinbarte aber nicht gehaltene Termine nur dann anerkannt werden, wenn diese binnen 8 Tagen nach erfolgtem Besuch bei EccoTel schriftlich gemeldet werden.

   

7. Schadenersatzleistungen können außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch EccoTel nicht anerkannt werden.

   

8. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Mitarbeiter der EccoTel innerhalb 1 Jahres nach Beendigung des Auftrages nicht für das eigene oder dritte Unternehmen abzuwerben. Widrigenfalls ist eine Pönale in Höhe des 3-fachen Auftragshonorars jedoch mindestens
€ 7.500,-- an EccoTel zu zahlen.

   

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien, es gilt das Österreichische Recht.

   

10. Sollte eine der vorangegangenen Bestimmungen nichtig sein oder werden, so betrifft dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

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